(Ausbildungsverordnung vom 1. August 2004)
Ausbildungsdauer:
3 Jahre in dualer Ausbildung
Durch die Neuordnung der Ausbildung für Bäcker/Bäckerin vom 1. August 2004 wurde die Ausbildung neuer, moderner gestaltet.
Die Ausbildung erfolgt an zwei Ausbildungsorten:
- der praktische Teil im Betrieb (4 Tage in der Woche),
- der theoretische Teil in der Berufsschule
(1 Tag in der Woche Theorie, einmal im Monat zusätzlich 1 Tag in der Schulbackstube).
Die Berufsschule gilt im dualen Ausbildungssystem dabei als eigenständiger, gleichberechtigter Partner.
In der Berufsschule erhalten die Auszubildenden an einem Wochentag Unterricht in den Fächern:
- Berufstheorie (5 Stunden)
- Deutsch (1 Stunde)
- Gemeinschaftskunde (1 Stunde)
- Wirtschafts- und
Soziallehre (1 Stunde)
Einmal im Monat wird zusätzlich zum Berufstheorieunterricht in der schuleigenen Backstube das in der Theorie erlernte in die Praxis umgesetzt. Dabei werden auch in Backversuchen absichtlich Fehler mit eingebaut, um deren Auswirkungen am Teig und am Gebäck zu erkennen.
Die schulische Ausbildung
erfolgt in Lernfeldern.
Dies sind thematische Einheiten mit konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen. In diesen Einheiten sind die Technologie der Backwarenherstellung, die Technische Mathematik und die Praxis in der Schulbackstube eng miteinander verknüpft.
Lernfelder der schulischen Ausbildung:
1. Lehrjahr:
Lernfeld 1: Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters.
Lernfeld 2: Herstellen einfacher Teige/Massen
Lernfeld 3: Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
Lernfeld 4: Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
2. Lehrjahr:
Lernfeld 5: Herstellen von Weizenbroten und Weizenkleingebäck
Lernfeld 6: Herstellen von Backwarensnacks
Lernfeld 7: Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
Lernfeld 8: Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäck
3. Lehrjahr:
Lernfeld 9: Herstellung von Spezialbroten
Lernfeld 10: Herstellen und Verkaufen von Weihnachtsgebäcken aus Massen
Lernfeld 11: Herstellen von Torten und Desserts
Lernfeld 12: Herstellen von Aufläufen und Gratins